Nach dem bundesbodenschutzgesetz kann die zuständige Behörde den Grundstückseigentümer verpflichten, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern zu sanieren. Eine solche Sanierungsverpflichtung kann aber auch dann ausgesprochen werden, wenn die Verunreinigung des Grundwassers durch den zunächst belasteten Boden erfolgte, dieser aber inzwischen nicht mehr sanierungsbedürftig ist. Dabei handelt es sich um eine Folgenbeseitigungspflicht.rnIn seinem Urteil vom 8. November 2007 (Aktenzeichen 11 B 14.05] hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Handlungspflicht sich nicht auf das eigene Grundstück beschränkt.
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机译:根据《联邦土壤保护法》,主管当局可以责成财产所有者对土壤和污染场地以及由于有害土壤变化或污染场地造成的水污染进行补救。如果地下水被最初被污染的土壤污染了,则这种补救义务也可以被宣布,但是不再需要补救。柏林高级行政法院在2007年11月8日的判决(文件号11 B 14.05)中裁定,行事的义务不仅限于其财产。
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