Regeln müssen sein! Das dürfte nun auch einem Bankkunden klar sein, den im April 2012 beim Ausfüllen eines Zahlungsauftrags über 40,02 Euro die Langeweile plagte: „Waffenfähiges Plutonium" gab der Spaßvogel als Verwendungszweck in seiner Überweisung an. Dass waffenfähiges Plutonium kaum für 40,02 Euro zu bekommen ist, weiß auch die Bank des Kunden. Trotzdem schrieb ihm das Geldinstitut: „Auch wenn wir davon ausgehen, dass der Verwendungszweck der Zahlung auch in Anbetracht des geringen Überweisungsbetrages scherzhaft gemeint ist, müssen wir dem Vorgang aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nachgehen." Der genutzte Verwendungszweck „Waffenfähiges Plutonium" könne nicht toleriert werden.
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