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【24h】

Anforderungen an einen Europ?ischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen

机译:针对无争议索赔的欧洲执行命令的要求

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摘要

Eine Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat als Europ?ischer Vollstreckungstitel (EuVT) best?tigt wurde, wird in anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerkl?rung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann. Nach der EuVTVO (Art 21 Abs 1) wird nur noch die Verletzung der Rechtskraft einer Vorentscheidung unter bestimmten Voraussetzungen als Grund für die Verweigerung der Vollstreckung normiert. Dagegen kann weder die Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung noch ein allf?lliger Versto? gegen den ordre public des Vollstreckungsstaats in diesem überprüft werden, wie § 21 Abs 2 EuVTVO unmissverst?ndlich klarstellt. Dass die Best?tigung als EuVT an den Schuldner zuzustellen w?re, wird in der EuVTVO nicht angeordnet. Art 20 Abs 1 lit c EuVTVO verlangt "gegebenenfalls" eine übersetzung der Best?tigung in die Amtssprache des Vollstreckungsmitgliedstaats. Berücksichtigt man, dass es nicht von den Sprachkenntnissen des Entscheidungsorgans im Vollstreckungsmitgliedstaat im Einzelfall abh?ngen darf, ob die in der EuVTVO verlangte übersetzung beizubringen ist oder nicht, ist es angebracht, streng vorzugehen, zumal die formalen Voraussetzungen an einen Exekutionsbewilligungsantrag nach der genannten Verordnung ohnedies auf das Mindestma? reduziert wurden. Demnach muss – sieht man von der W?hrungsbezeichnung, die aber nach dem Formular ohnedies nicht schriftlich angegeben werden müsste, ab – immer dann eine übersetzung angeschlossen werden, wenn die in der fremden Sprache ausgestellte Originalbest?tigung samt Unterschrift nach Art 20 EuVTVOW?rter dieser Fremdsprache enth?lt. Dieses Erfordernis müsste nur dann nicht erfüllt werden, wenn eine vom Titelgericht vollst?ndig in deutscher Sprache ausgefüllte Best?tigung vorl?ge.
机译:在原产国已被确认为欧洲执行令(EuVT)的决定在其他成员国中得到认可和执行,而无需强制执行的声明,也无需接受质疑。根据EuVTVO(第21条第1款),只有在特定条件下违反初步决定的法律效力才被标准化为拒绝执行的理由。相反,既不执行要执行的决定,也不可能违反根据执行国第21条第(2)款的明确规定,对执行国的公共政策进行检查。 EuVTVO并不命令将确认书作为EuVT发送给债务人。 EuVTVO第20条第1款(c)项要求“在适当情况下”将确认书翻译成执行成员国的官方语言。如果考虑到在每种情况下它都不取决于执行成员国的决策机构的语言能力,那么是否应提供EuVTVO所需的翻译,就应该严格进行,特别是因为根据上述规定对执行许可申请的正式要求反正最小?减少了。因此,除了货币面额(无论如何都不必按照表格形式书面给出)之外,如果使用以EuVTVOWR第20条规定的签字的外文原件确认(包括签字),则必须始终连接翻译。包含此外语。仅当产权法院完全用德语填写确认书时,才必须满足此要求。

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