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Buchvermerk bei Sicherungszession: Datierung der Setzung nicht erforderlich (Judikaturänderung), Folgen einer nachträglichen Veränderung

机译:在分配安全性时的注释:不需要设置日期(司法机构变更),后续变更的后果

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摘要

Die bloße Möglichkeit einer nachträglichen Veränderung eines Zessionsvermerks (Buchvermerks) in einer EDV-Buchhaltung unter Löschung der ursprünglichen (historischen) Daten führt trotz der Buchführungsvorschrift des § 190 Abs 4 UGB nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungszession. Erst eine tatsächlich durchgeführte Veränderung könnte die Wirksamkeit des Publizitätsakts, dies aber nur mit Wirkung ex nunc, beseitigen. Die Datierung der Setzung eines Buchvermerks auf demselben ist zwar zum Nachweis des Zeitpunkts des Rechtsübergangs zweckmäßig, aber kein Erfordernis für die Wirksamkeit der Sicherungszession (Abkehr von SZ 11/15).
机译:尽管有UGB第190(4)节中的簿记规定,但在EDP簿记系统中随后更改分配记录(簿记)同时删除原始(历史)数据的可能性并不导致安全分配无效。只有实际进行的更改才能消除该宣传法的效力,但只能起到即时作用。在其上放置备忘录的日期可证明转移的时间,但对安全分配的有效性不是必需的(从SZ 11/15出发)。

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