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Keine Exekution nach § 350 EO aufgrund eines bloß vollstreckbaren Urteils

机译:根据第350 EO条的规定,仅基于可执行的判决就不得执行

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摘要

Aufgrund eines zwar vollstreckbaren, aber noch nicht rechtskräftigen Urteils kann nur die Vormerkung (als Minus), nicht aber die Einverleibung des Eigentumsrechts bewilligt werden. Auch im Exekutionsverfahren ist die Bewilligung eines Minus zulässig. Als Titel für eine Exekution nach § 350 EO kommen gerichtliche und schiedsgerichtliche Urteile oder Vergleiche und Notariatsakte in Betracht. Soweit es um die Eintragung von bücherlichen Rechten geht, sind auch im Exekutionsverfahren nach § 350 EO die speziellen Bestimmungen des Grundbuchsrechts (§§ 33, 38 und 41 GBG) maßgeblich.
机译:由于具有强制性但尚未做出最终判决,因此只能批准保留(作为减免),而不能批准合并财产权。执行过程中也允许批准减号。根据§350 EO,可以将判决,仲裁判决或解决以及公证行为视为处决的标题。就书籍权利的登记而言,土地登记法的特殊规定(GBG第33、38和41条)对于根据第350EO条执行的程序也具有决定性作用。

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