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【24h】

Zur Zulässigkeit körperlicher Eingriffe im Strafverfahren

机译:刑事诉讼中身体干预的可接受性

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摘要

Dieser Beitrag bespricht die Entscheidung des EGMR Jalloh gegen Deutschland, No 54810/00 vom 11. Juli 2006. Dadurch soll zugleich an die Grundprinzipien des modernen Strafverfahrens erinnert und die Bedeutung eines allgemeinen Instrumentalisierungsverbotes in unserer Rechtsordnung, inbesonders aber im Strafrecht aufgezeigt werden. Derzeit besteht keine gesetzliche Grundlage für zwangsweise körperliche Eingriffe in einem gerichtlichen Strafverfahren in Österreich. Das wird sich durch das Strafprozessreformgesetz, das mit 1. Jänner 2008 in Geltung tritt, ändern. Daher soll auch beurteilt werden, ob ein Vorgehen, wie es dem Anlassfall zugrunde liegt, künftig im österreichischen Strafverfahren zulässig wäre.
机译:本文讨论了ECHR Jalloh对德国的决定,即2006年7月11日第54810/00号。与此同时,此举旨在回顾现代刑事诉讼的基本原则,并说明在我们的法律体系中,特别是在刑法中全面禁止工具化的重要性。在奥地利,目前尚无法律依据强迫进行人身干预。由于《刑事诉讼程序改革法》将于2008年1月1日生效,因此情况将有所改变。出于这个原因,还应评估在将来的奥地利刑事诉讼中是否允许基于该场合进行诉讼。

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