Die zulässige Anschlussberufung ist nur in geringem Umfangrnbegründet.rnDer Kl. steht gegen die Bekl. bezüglich der Vergütung der geltendrngemachten Mehrmengen in den Positionen 32.5.120 und 32,5,130rnlediglich ein Anspruch in Höhe von 1.770,19 EUR zu.
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