Deutschland hat bereits im Jahr 2006 gegen die damals neue Mitteilung der Kommission zu ?Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe ?ffentlicher Auftr?ge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen" (ABI. 2006, C 179, S. 2) Klage erhoben. Die Klage reifte bis zum heutigen 20. Mai 2010 beim Europ?ischen Gericht erster Instanz (EuG). Derweil haben sich sechs weitere Mitgliedsstaaten sowie das Europ?ische Parlament der Klage Deutschlands angeschlossen. Sie alle vertreten die Ansicht, dass die Mitteilung der Kommission gegen das Europ?ische Recht versto?e, weil sie für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte Regeln setzen würde, für die die Kommission nicht über die n?tige Kompetenz verfügen würde.
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