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【24h】

Eine Vorgabe, die die Zuschlassung von Nebenangeboten beim alleinigen Zuschalgkriterium „Preis' verbietet, ist der Richtli- nie 2004/18/EC nicht zu entnehmen.

机译:2004/18 / EC指令中没有任何规定禁止接受唯一的奖励标准“价格”的额外报价。

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摘要

Richtlinie 2004/18/EG CWB § 107 Abs. 3 A 1. Im Rahmen ihres Entscheidungsermessens kann die VK die Vergabestelle unabhängig von den Anträgen zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichten, wenn (insoweit) keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um einen festgestellten Vergabefehler zu beseitigen und auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken. 2. Die Möglichkeit des Einwirkens auf ein rechtmäßiges Vergabeverfahren schließt die Berücksichtigung von Umständen ein, die die Verfahrensbeteiligten infolge der Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 GWB nicht mehr geltend machen könne. 3. Zugelassene Nebenangebote sind auch dann zu werten, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. 4. Es ist allgemein anerkannt, dass eine Aufhebung der Ausschreibung nur als „ultima ratio" in Betracht kommt, wenn das konkret durchgeführte Vergabeverfahren mit derart schwerwiegenden Mängeln behaftet ist, dass diese innerhalb des Verfahrens nicht mehr heilbar sind. Das schließt es aus, bereits „abstrakt" in einem Verstoß gegen Einzelbestimmungen der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie einen „schwerwiegenden" Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung zu sehen. 5. Eine Vorgabe expressis verbis, die die Zulassung von Nebenangeboten beim alleinigen Zuschlagkriterium „Preis" verbietet, ist der Richtlinie 2004/18/EG an keiner Stelle zu entnehmen.
机译:指南2004/18 / EG CWB§107 Abs。3 A 1.在(在此范围内)没有(较弱的)手段可以发现裁决错误的情况下,VK可以要求承包当局取消招标,而与申请无关。消除并影响裁决程序的合法性。 2.影响合法采购程序的可能性包括考虑到诉讼当事方由于根据《全球契约》第107条第(3)款的规定而不能再提起诉讼的情况。 3.如果价格是唯一的奖励标准,则还应评估批准的辅助报价。 4.人们普遍认为,只有当具体的授标程序如此严重以致无法在该程序中治愈时,才可以将取消投标视为“终极比例”。 “摘要”违反了欧洲公共采购协调指令的个别规定,应被视为取消招标的“严重理由” 5.禁止使用唯一报价标准“价格”的额外报价的expressis verbis规范是指令2004/18。 / EG在任何地方都找不到。

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