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Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, die eine Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausschließt

机译:一般条款和条件条款无效,不包括抵消有争议的权利要求

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摘要

AGBG § 9 Abs. 1 Bf Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel „Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig" ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam. BGH, Urt. vom 7. April 2011 -VII ZR 209/07 - (Naumburg) Zum Sachverhalt: Der Kl. nimmt die Bekl. auf Zahlung restlichen Architektenhonorars aus eigenem und abgetretenem Recht seines Vaters in Anspruch. Im April 1996 schlössen er und sein Vater einerseits und die Bekl. andererseits einen „Einheits-Architekten-vertrag für Gebäude" betreffend den Neubau eines Einfamilienhauses. Gegenstand des Vertrages sind die Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 15 Abs. 2 HOAI a.F. Die dem Architektenvertrag beigefügten „Allgemeine(n) Vertragsbestimmungen zum Einheits-Architektenvertrag (AVA)" lauten in § 4 Nr. 4.5: „Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig." Nachdem die Bekl. auf die dritte Abschlagsrechnung keine Zahlungen erbracht hatten, kündigten der Kl. und sein Vater mit Schreiben vom 23. Dezember 1998 den Architektenvertrag. Die Bekl. rechnen gegenüber der Honorarforderung mit Schadensersatzansprüchen wegen mangelhafter Planung und Bauüberwachung auf. Diese Mängel der Architektenleistung hätten zu Schallschutzmängeln, Rissbildungen und Feuchtigkeit im Kellerbereich geführt. Der Kl. hat erstinstanzlich zuletzt beantragt, die Bekl. als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 65.824,33 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Das LG hat die Klage abgewiesen. Es hat einen Honoraranspruch in Höhe von 59.286,85 EUR für begründet erachtet, gegen den die Bekl. allerdings mit diesen Betrag übersteigenden Schadenersatzansprüchen wirksam aufgerechnet hätten. Auf die Berufung des Kl. hat das BerGer die Bekl. verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kl. 59.286,85 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Mit der vom Senat zugelassenen Revision möchten die Bekl. die Zurückweisung der Berufung erreichen. Das Rechtsmittel führte zur Aufhebung und Zurückverweisung. Das Rechtsmittel führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.
机译:AGBG§9 Abs。1 Bf根据§9 Abs。1 AGBG。BGH,于尔特(Urt),建筑师在建筑师合同的一般条款和条件中使用的条款“仅针对无争议或法律确定的索赔才允许收取费用索赔”。日期:2011年4月7日-VII ZR 209/07-(瑙姆堡)事实:索赔人为建筑师自己的父亲和转让的权利要求其余的建筑师费用,1996年4月,他和父亲关闭了建筑师和父亲的遗产。另一方面,他们抱怨有关建造新家庭住宅的“建筑物统一建筑合同”。合同的主题是第15段第2款中的服务阶段2到9。建筑师合同所附的“统一建筑合同(AVA)的一般合同规定”在§4 No. 4.5中:“只有在无争议或合法确定的索赔情况下,才可以对费用索赔进行抵销。”在被告未支付第三批发票的任何款项之后,索赔人及其父亲在1998年12月23日的一封信中终止了建筑师的合同。被告抵消了因规划和施工监督不足而造成的损失索赔。建筑师工作中的这些缺陷会导致地下室的隔音缺陷,破裂和潮湿。索赔人最后请求一审,命令作为共同债务人的被告支付65,824.33欧元,外加利息。 LG驳回了诉讼。它认为59,286.85欧元的费用索赔是合理的,但是,被告可以有效地抵消超出该数额的损失索赔。在索赔人的上诉中,BerGer命令被告向债务人支付59,286.85欧元,以及作为共同债务人的利息。通过参议院的修改,被告希望驳回上诉。上诉导致废止和汇款。上诉导致废止和汇款。

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