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Die Änderung des § 15 Abs. 3 BauGB durch die BauGB-Novelle 2013 - ein Schlag ins Wasser?

机译:由于2013年BauGB修正案而对BauGB第15条第3款的修正案–一击入水?

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摘要

Nach § 14 Abs. 1 BauGB ist der Erlass einer Veränderungssperre nur zulässig, wenn die Gemeinde den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst hat. Zur Sicherung der mit einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan verfolgten Planungsziele der Gemeinde darf eine Veränderungssperre somit nicht beschlossen werden. Für die Zurückstellung gilt im Grundsatz das Gleiche. § 15 Abs. 3 BauGB trifft aber eine davon abweichende Regelung, Danach können auch bestimmte mit einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan verfolgte Planungsabsichten der Gemeinde durch eine Zurückstellung gesichert werden.
机译:根据BauGB第14条第(1)款,只有在市政当局已决定制定发展计划的情况下,才允许阻止更改。为了确保在准备土地使用计划时所追求的市政规划目标,不得确定变更锁定。原则上同样适用于延期。但是,第15(3)节BauGB制定了一条与此有所不同的法规,据此,还可以通过延期来确保市政当局在制定土地使用计划时所追求的某些规划意图。

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