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Zur Abgrenzung eines Angebots von der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

机译:区分要约和邀请要约

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摘要

a)Zur Abgrenzung eines verbindlichen Angebots von der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie zur teilweisen Annahmefähigkeit von Angeboten. b)Ein nach Art. 19 Abs. 1 CISG beziehungsweise § 150 Abs. 2 BGB unter Ablehnung eines Angebots unterbreitetes Gegenangebot ist, wenn es nur einzelne Änderungen enthält, nach dem maßgeblichen Horizont des Erklärungsempfängers im Zweifel dahin auszulegen, dass der Erklärende alle Bedingungen des ursprünglichen Angebots, zu denen er selbst keine abweichenden Vorschläge macht, in sein Gegenangebot aufgenommen hat, so dass dieses bei Fehlen einer entgegenstehenden Erklärung zu den im Übrigen unveränderten Bedingungen des ursprünglichen Angebots abgegeben ist. Das gilt auch für eine im ursprünglichen Angebot enthaltene Gerichtsstandsklausel (Aufgabe der Rechtsprechung im Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2010 - VIII ZR 34/09, IHR 2011, 179 Rn. 6 ff.).
机译:a)区分有约束力的要约和提交要约的邀请以及要约的部分接受性。 b)根据《销售公约》第19条第1款或BGB第150条第2款提出的反要约,如果该要约仅包含个别变更,则应根据声明人的相关观点来解释,以免怀疑声明人是否符合声明的所有条件。他本人没有提出任何其他提议的原始报价已包含在他的反要约中,因此在没有对原始报价原本不变的条件进行相反解释的情况下进行了原始报价。这也适用于原始报价中包含的管辖权条款(在2010年10月19日的参议院决定中放弃了判例-VIII ZR 34/09,《国际卫生条例》 2011年,第179号第6篇注解)。

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