Zur planerhaltenden Auslegung der auf ein Sondergebiet insgesamt bezogenen Festsetzung einer Verkaufsflächenober-grenze für Einkaufszentren, wenn in diesem Gebiet nur ein vorhabengeeignetes Grundstück vorhanden ist (im Anschluss an BVerwG, Urt. vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18).OVG Rheinl.-Pfalz Urt. vom 1. Juli 2020 - 8 C 11841/19.OVG -Die Antragsteller wenden sich gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin. Sie sind Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet dieses Bebauungsplans. Ihre Grundstücke werden teilweise von Einzelhandelsbetrieben genutzt und befinden sich im Bereich des im angefochtenen Bebauungsplan festgesetzten Industriegebiets, des Gewerbegebiets sowie des Sondergebiets SO3. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahre 1996 setzte im westlichen Bereich des Plangebietes ein Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe fest. Hieran schloss sich nach Osten ein Industriegebiet an. Im Übergang zum Wohngebiet F. war ein Gewerbegebiet festgesetzt.
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