Zum Sachverhalt:rnDie Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 131 ?Kaufland". Das Plangebiet liegt im Süden der S.er Innenstadt. Im Südwesten des Plangebiets ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ?Verbrauchermarkt" festgesetzt. Für dieses Gebiet enth?lt der Plan folgende textliche Festsetzungen:rn1.3 Sondergebiet SO VerbrauchermarktrnIn den gem?? §11(3) BauNVO festgesetzten Sondergebieten sind ausschlie?lich Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe mit max. 4 500 m~2 Verkaufsfl?che einschlie?lich Kassen- und Shopzone und einschlie?lich Nutzfl?chen für die Dienstleistungs- und Castronomiebetriebe im Vorkassenbereich zul?ssig.
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