Anlässlich des am 18.04.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts ist das umfangreiche Werk zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht mit einem bisherigen Umfang von drei Bänden im Hinblick auf den nunmehr gesteigerten Umfang auf fünf Bände erweitert worden.
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