„Gebiet" i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO ist das im Bebauungsplan festgesetzte Mischgebiet. Ob ein Teil dieses Gebiets überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt ist, richtet sich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung in diesem Baugebiet.
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