Die NoVA für leichte Nutzfahrzeuge gilt als beschlossen. Dennoch war zuletzt von offenen Punkten zu hören, die es mit dem Finanzministerium zu klären galt. Günther Kerle: Richtig, bei diesen Gesprächen ist es allerdings nicht darum gegangen, die NoVA für leichte Nfz rückgängig zu machen, sondern Details bei der Berechnung zu klären. Schließlich werden viele Lkw der Klasse N1 als reines Fahrgestell ausgeliefert, die Aufbauten werden erst danach von externen Spezialisten montiert. Somit musste die Frage geklärt werden, zu welchem konkreten Zeitpunkt die NoVA fällig wird. Wir hoffen, dass die sogenannte Durchführungsbestimmung mit Mai unter Dach und Fach ist, damit sich der Fahrzeughandel noch zwei Monate auf die neue NoVA vorbereiten kann. Klaus Edelsbrunner: Automobilimporteure, Fahrzeughandel und Interessenorganisationen haben in intensiver Arbeit in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem Finanzministerium einen 400 Seiten starken Erlass erarbeitet, der nach der Begutachtung I im Ministerrat beschlossen werden soll.
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