Der Gesetzgeber hat Ende des vergangenen Jahrhunderts in der richtigen Erkenntnis, daß das Binnenschiffahrtsrecht eine besondere Rechtsmaterie ist, das Gesetz betr. die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt (BSchG) vom 15.06.1895 (RGBL S. 301) erlassen und damit die Binnenschiffahrt aus dem bis dahin geltenden Landfrachtrecht gelöst.
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