Nach endgültigem Inkrafttreten der DSGVO herrscht große Verunsicherung darüber, was im Adresshandel und der -Veredelung noch rechtskonform erlaubt und machbar ist. Das ist die einhellige Aussage aller von iBusiness befragten Adressveredler und -anbieten Dabei unterscheidet sich die Situation im B2B-Bereich beim Kauf von Adressen und der Veredelung von dem Einsatz im B2C-Bereich: Die iBusiness-Umfrage zeigt, was Sie von Adressdiensten erwarten können und bei der Nutzung beachten müssen.
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