Geschlossene Fonds wurden in der Vergangenheit häufig mit Platzierungsgarantien beworben, die von den Garanten nicht erfüllt werden. Viele der Fonds leiden noch heute unter den Folgen. Die Initiatoren müssen auch strafrechtliche Konsequenzen befürchten. Zur Illustration des Problems mag folgender Fall dienen: Herr Wagner erwarb im Oktober 2008 eine 50.000-€-Beteiligung an einem Schiffsfonds. Der Fonds, eine Schifffahrtsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, sollte eigene Gesellschaftsbeteiligungen für insgesamt 21 Mio. € an Anleger verkaufen. Bereits vor Beginn der Platzierung hatte die Gesellschaft drei kleinere Tankschiffe erworben. Preis: 84 Mio. US$ (ca. 54 Mio. €) zzgl.
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