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机译:焦点

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摘要

So erfreulich es ist, dass die Polizei seit Januar 2002 auf ein Gewaltschutzgesetz und seit März 2007 auf einen § 238 StGB (Nachstellung) zurückgreifen kann, so traurig ist es, dass insbesondere Frauen jahrzehntelang sog. Stalkern mehr oderrnweniger schutzlos ausgeliefert waren. 1963 in die Polizei eingetreten, hatte ich es schon ziemlich früh mit Stalkern bzw. ihren Opfern zu tun. Stalking wurde damals als „Privatsache" abgetan, insbesondere dann, wenn die Polizei mangels Straftatbestand nicht einschreiten konnte. Aber selbst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen und es zu Straftaten gekommen war, hatten die Opfer wenig Hilfe zu erwarten. Soweit es sich um Antragsdelikte handelte, wurde das öf-rnfentliche Interesse an einer Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft nur in seltenen Fällen, das besondere öffentliche Interesse in der Regel niemals bejaht. Selbst bei schwereren Offizialdelikten kam es äußerst selten zu einer Anklage.rnIch habe mir damals von den Opfern häufig den Vorwurf anhören müssen, ob es denn erst Tote geben muss, bevor Polizei und Justiz tätig werden. Leider war diese Frage nur allzu berechtigt. Es ist für mich, jetzt Pensionär, eine Genugtuung zu lesen.
机译:令人欣慰的是,自2002年1月以来警察已获得保护暴力方面的法律,自2007年3月以来又获得了《刑法》第238条(重新制定),令人遗憾的是,特别是妇女在没有保护的情况下暴露于所谓的缠扰者已有数十年之久。 1963年进入警察部队后,我很早就与缠扰者及其受害者打交道。当时,缠扰行为被视为“私事”,尤其是当警察因缺乏刑事犯罪而无法干预时,即使孩子已经掉进井里并发生了犯罪,受害人也没什么可期待的。检察官办公室很少确认起诉中的公共利益,特别是从没有肯定过特殊的公共利益,即使是严重的官方犯罪,也很少有指控。必须听到有关警察和司法部门采取行动之前是否必须有死亡的指控。不幸的是,这个问题太合理了。

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  • 来源
    《Deutsche Polizei》 |2008年第4期|4-5|共2页
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