Als ein SEK-Beamter wegen Erreichung der Höchstaltersgrenze von 42 Jahren aus der Einheit herausgenommen und anderweitig verwendet wurde, war der Betroffene nicht einverstanden. Er wollte zunächst erreichen, dass für ihn die Möglichkeit offen blieb, in die bisherige Position zurückzukehren.
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