Wann gelten Versandstücke im Straßenverkehr, die mit gefährlichen Gütern gefüllt oder leer und ungereinigt sind, als beschädigt, sodass eine Beförderung verboten ist? Diese Frage stellt sich häufig für die Kolleginnen und Kollegen bei ihren Gefahrgutkontrollen auf der Straße. Auch die Kontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und der Bezirksregierung tun sich mit diesen Entscheidungen schwer.
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