Es hat 780 ÖbVI-Zulassungen gegeben. Die hessischen Geometer sind nicht eingerechnet, sie wurden nicht in der Reichsliste geführt. 658 Zulassungen konnten im BArch ausgewertet werden. Die Frage der Neuzulassung wird detaillierter behandelt, weil sie in Zusammenhang mit der prinzipiellen Einschätzung des nationalsozialistischen Staates zum Berufsstand gebracht wurde. 32 Fälle sind als Neuzulassung zu werten. Die Aussagen, es habe keine oder etwa 15 Neuzulassungen gegeben, sind unzutreffend. Neuzulassung wurde registriert, wenn dies aus der Akte hervorging oder der Bewerber offensichtlich nicht selbstständig war. In einigen Fällen handelte es sich um Personen, die nach sächsischem Recht ihre Ausbildung 1938 beendeten, keine Gewerbetätigkeit aufweisen konnten und als Assessor abschlössen. Ihnen ermöglichte eine Sondervorschrift die Zulassung. Die Behörden werteten auch als Neuzulassung, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Kollegen bestand. Das RMdl lehnte diese Versuche normalerweise ab, nur selten konnte eine andere Entscheidung herbeigeführt werden. Dies war möglich, wenn Dr. Dohrmann die Notwendigkeit eines neuen ÖbVI einsah, etwa, wenn der Antragsteller als Stellvertreter in einem Büro arbeitete und die Übernahme anstrebte. Durch eine ähnliche Konstellation kam es zur vermutlich einzigen Zulassung eines preuß.
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