Die Auseinandersetzung über die Verwendung des Namens "Feta" spitzt sich weiter zu. Während Deutschland und Dänemark der Auffassung sind, dass es sich bei "Feta" um eine von regionalen Bezügen losgelöste Gattungsbezeichnung für Käse handelt, fordert Griechenland weiterhin den Schutz dieser Bezeichnung. Bei dem vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren hierzu vertrat Generalanwalt Colomer in seinen Schlussanträgen entgegen der deutsch-dänischen Meinung die Auffassung, dass "Feta" die Anforderungen an eine schutzfähige Ursprungsbezeichnung erfüllt.
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