Ab M?rz gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz, ein Vollgesetz des Bundes. Au?erdem macht der Koalitionsvertrag von FDP und CDU/CSU Aussagen zur Eingriffsregelung. Garten + Landschaft sprach mit Bernhard Gillich, Partner im Büro BGH Plan in Trier sowie Fachsprecher und Leiter des Arbeitskreises Landschaftsplanung im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, über die Auswirkungen auf den Planungsalltag.rnMuss sie denn überhaupt neu belebt werden? Es wird meines Erachtens vielmehr Landschaft geplant, als man wahrnehmen will. Die Spannbreite reicht vom kommunalen Landschaftsplan über inhaltliche oder r?umliche Teilfortschreibungen bis hin zum weit verbreiteten Grünordnungsplan. Die vielen informellen Planungsans?tze fu?en doch letztlich auf der formellen Landschaftsplanung und dürfen daher nicht vergessen werden.
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