Architekt A wendet sich an die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und bittet um Rechtsauskunft zu folgendem Problem: „Bauherr B möchte mit mir einen schriftlichen Architektenvertrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses abschließen. Im Vertrag möchte B bestimmte Vereinbarungen zu den Kosten der Baumaßnahme treffen. Es soll zum einen ein Kostenrahmen der Baumaßnahme gesetzt werden, und zum anderen soll ein konkreter Höchstpreis der gesamten Baumaßnahme festgelegt werden. Kann ich eine solche Vereinbarung akzeptieren?"
展开▼