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【24h】

Keine Pflicht zur Information des Grundstückseigentümers/Vermieters bei Abfallgebührenrückständen des Mieters

机译:如果承租人有任何垃圾拖欠,则没有义务通知业主/房东

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摘要

Mit Urteil vom 21.03.2013 (Az.: 4 K 866/12.NW) hat das VG Neustadt an der Weinstraße entschieden, dass fällige Abfallgebühren, die der Mieter bisher nicht gezahlt hat, nachträglich vom Hauseigentümer gefordert werden können.Der Hauseigentümer hatte sich gegen die Heranziehung zu Abtallgebühren aus den Jahren 2006 bis 2008 gewehrt, die mit Bescheiden vom März 2009 gegenüber ihm geltend gemacht wurden. Vorliegend hatte der Eigentümer entschieden, dass die Mieter direkt von der Behörde zur Abfallgebühr veranlagt werden sollten. Die nunmehr gegenüber ihm geltend gemachten Gebühren waren zuvor von den Mietern gefordert worden; die Mieter hatten sie aber nicht beglichen.
机译:根据2013年3月21日的判决(文件编号:4 K 866 / 12.NW),VG Neustadt an der Weinstrasse决定房主随后可以向房主索要尚未支付的应缴垃圾费反对在2006年至2008年期间使用垃圾费,该垃圾费在2009年3月的通知中被指控反对。在本案中,房主决定直接评估租户的废物费。租客以前曾要求现在向他收取费用;房客还没有付钱。

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    《Mull und Abfall》 |2013年第9期|500-500|共1页
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