Beim Bundespatentamt wurde ein überraschendes Urteil getroffen: Die Münchner Weißwurst ist danach lediglich eine Gattungsbezeichnung, nicht aber - wie beantragt - eine geschützte geographische Angabe (g.g.A.). Das Urteil wurde damit begründet, dass diese Wurstspezialität bereits seit Jahrzehnten vor allem außerhalb Münchens produziert würde. Es ist mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof zu rechnen, denn unter diesen Vorgaben hätten auch die Nürnberger und die Thüringer Bratwurst nicht das Prädikat g.g.A. erhalten dürfen. Wäre der Be-schluss endgültig, besteht die Gefahr, dass kaum noch eine g.g.A. erteilt wird.
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