Die zentrale Datenbank für den militärischen Flugbetrieb und die Zentrale Flugüberwachung sorgen für einen sicheren Übungsflugbetrieb.rnÜber Deutschland kann nicht jeder Militärjet fliegen wie er gerne möchte: Politische und parlamentarische Vorgaben legen dem Bundesministerium der Verteidigung Rechenschaftspflicht über den militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr und der NATO/PfP- Partner auf. Gemäß dem Luftverkehrsgesetz § 30(2) schließt die Verwaltungszuständigkeit des BMVg neben der Verfahrensregelung auch die Kontrolle der Einhaltung der militärischen Flugbetriebsbestimmungen mit ein.rnMit dieser Aufgabe betraut wurde die zum Luftwaffenamt in Köln-Wahn gehörende Abteilung Flugbetrieb in der Bun-rndeswehr (LwA Abt FIBtrbBw). Als dem Organisationsbereich übergreifende Fachabteilung gewährleistet sie die geforderte Überwachung des militärischen Flugbetriebes im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland.
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