Verliert ein Kunde die Herstellergarantie, weil Wartungsfehler passiert sind, ist das bitter. Allerdings muss er unter Umständen erst mal beweisen, dass er die Herstellergarantie deswegen verloren hat. In dem Fall, der vor dem Marburger Landgericht verhandelt wurde (AZ 7 O 35/20), ging es um die Schadenersatzklage eines Kunden. Dieser hatte seinen neuen VW Crafter zur ersten Wartung in eine Opel-Werkstatt gebracht. Wie sich später herausstellte, füllte die Kfz-Werkstatt ein vom Hersteller nicht freigegebenes Motoröl ein. Bei den beiden nachfolgenden Wartungen verwendete die Werkstatt das vom Hersteller zugelassene Öl. Als es nach gut einem Jahr und rund 160.000 Kilometern zu einem Motorschaden kam, wollte der Kunde bei seinem VW-Händler die Neuwagengarantieansprüche geltend machen. Der lehnte aber mit Verweis auf das falsch verwendete Öl ab.
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