Möchte der Kunde sein verunfalltes Fahrzeug reparieren lassen, bekommt er zunächst einen Termin, um den Schaden zu begutachten. Danach fährt er nach Hause - die Werkstatt kalkuliert zwischenzeitlich den Schaden und vereinbart mit dem Kunden einen zweiten Termin, nachdem die Versicherung die Teilebestellung freigegeben hat. Ein Prozess, wie ihn auch Christian Weßler, geschäftsführender Gesellschafter der Firma Stehning, an seinen beiden K&L-Standorten in Kiel und Eckernförde bis etwa vor einem Jahr praktizierte.
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