In der alltäglichen Praxis des Kfz-Handels - ob nun beim Händler, über Zeitungsannoncen oder über das Internet - gibt es eine nahezu unüberschaubare Vielzahl an Begriffen zur Beschreibung des angebotenen Fahrzeugs. Einige dieser Begriffe haben sich zu echten Klassikern der Fahrzeugbeschreibung entwickelt. Mit diesen Begriffen verbindet der Kaufinteressent regelmäßig besondere Umstände und Erwartungen. Hieraus resultieren allerdings nicht selten - insbesondere wenn diese Erwartungen nicht erfüllt werden - Probleme tatsächlicher und rechtlicher Art, welche dann Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen werden.
展开▼