In der alltäglichen Praxis des Kfz-Handels - ob nun beim Händler, in Zeitungsannoncen oder im Internet -gibt es eine nahezu unüberschaubare Vielzahl an Be-griffen zur Beschreibung des angebotenen Fahrzeugs. Einige haben sich zu echten Klassikern der Fahrzeug-beschreibung entwickelt. Der Kaufinteressent verbin-det mit ihnen regelmäßig besondere Umstände und Erwartungen. Hieraus resultieren allerdings nicht sel-ten - insbesondere wenn diese Erwartungen nicht er-fullt werden - Probleme tatsächlicher und rechtlicher Art, welche dann Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen werden.
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