1.Ist die Vollständigkeit der Unterlagen/der Ausstattung sichergestellt? 2.Ist festgelegt, wann eine technische Nachprüfung vorgenommen wird? 3.Erfolgt eine Nachbewertung grundsätzlich auf Basis der Erstbewertung? Wichtig dabei ist, dass ein vollständig ausgefüllter Bewertungsbogen zur Nachbereitung vorliegt, der Kunde den Bogen unterzeichnet hat und der Standzeit-1-Prozess transparent ist - entweder über einen Laufzettel oder über Barcode.
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