Wenn beim Fahrzeugverkauf ins (EU-)Ausland der Erstabnehmer des deutschen Händlers das Fahrzeug schon an einen Dritten (Endabnehmer) weiterverkauft hat, liegt ein Reihengeschäft im Sinne des UStG vor. Die bewegte, steuerfreie Lieferung in einem Reihengeschäft ist für den deutschen Fahrzeuglieferer nur dann nicht gegeben, wenn dem Endabnehmer schon bei Übergabe des Fahrzeugs in Deutschland die Verfügungsmacht darüber übertragen wurde.
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