Matthias Pfau, technischer Betriebsberater des Kfz-Gewerbes Bayern: „Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 wurde novelliert, sodass die Energiestandards für Neubauten 2016 gestiegen sind: Der zugelassene Primärenergiebedarf sinkt um durchschnittlich 25 Prozent, die Werte der Gebäudedämmung müssen um 20 Prozent verbessert werden. Verschärfte Anforderungen für die Sanierung von Bestandsgebäuden gibt es seit der EnEV 2009 nicht. Ausgenommen von der EnEV sind handwerkliche Gebäude, die auf eine Innentemperatur von weniger als zwölf Grad Celsius aufgeheizt oder weniger als vier Monate beheizt werden, zum Beispiel Räderlagerhallen. Neubauten mit einer Deckenhöhe von mehr als vier Metern müssen die verschärften Werte nicht einhalten, wenn diese mit einer dezentralen Gebläse- oder Strahlungsheizung ausgerüstet sind. Auch sind die gestiegenen Anforderungen an die Gebäudedämmung nur in Bereichen mit einer Soll-Raumtemperatur von mehr als 19 Grad Celsius umzusetzen.
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