EU hin, EU her. Auch wenn zahlreiches verbesserungswürdig ist, was uns Europa in Form von Gesetzen und Verordnungen beschert: Vieles hat durchaus Hand und Fuß und macht auf gut Deutsch Sinn. Bestes Beispiel: die Euro-5/6-Verordnung (Pkw) bzw. die Euro-Ⅵ-Verordnung (Nfz). Sie regelt unter anderem, dass z. B. Freie Werkstätten, aber auch die Anbieter von Diagnosegeräten oder technischen Daten und Reparaturinformationen, an entsprechende Informationen für Fahrzeuge dieser Abgasnorm kommen - so weit die Theorie. Die Praxis ist leider oft eine andere. Das ergab eine Studie der EU-Kommis- sion (siehe Ausgabe 20/2015). Vielfach hängt's und klemmt's im Getriebe der Gleichberechtigung aller Marktteilnehmer. Eine Tatsache, die auch den Verband der Kfz-Teileindustrie (GVA) betrifft, und zwar massiv. Genau deshalb zerrte der das Unternehmen Kia kürzlich vor den Kadi - mit Erfolg. Das Landgericht Frankfurt entschied am 21. Januar im Rahmen eines Musterverfahrens, dass zwar nicht der Importeur, wohl aber der Hersteller dazu verpflichtet ist, Angaben zur Fahrzeug-und Teileidentifikation in elektronischer Form als Datensätze zur Verfügung zu stellen. Genau das macht Kia, wie auch andere Marken, nicht.
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