Ab dem 25. Mai 2018 gelten die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das müssen auch Kfz-Betriebe berücksichtigen. Bis zum 25. Mai 2018, wenn die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft treten, müssen Kfz-Betriebe ihre internen Geschäftsprozesse und ihren Umgang mit personenbezogenen Daten, wie z. B. von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern, an die neuen gesetzlichen Vorschriften anpassen. Andernfalls drohen unter anderem erhebliche Bußgelder, die der Gesetzgeber im Vergleich zum bisherigen Recht drastisch erhöht hat (bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des Vorjahres).
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