Das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) wird neu gefasst und in Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umbenannt. Der Regelungsbedarf hierzu ergab sich aus dem EU-Recht. Der Bundesrat hat nun dem Entwurf zugestimmt. Doch nicht nur der Name ändert sich: Der Schwerpunkt der Neuregelungen liegt auf der Verschärfung der Marktüberwachung. Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen brauchen sich mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz auf keine neue Rechtslage einzustellen, da in diesem Bereich keine materiellen Änderungen, sondern lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen wurden. Sehr bedeutsam sind jedoch die Neuregelungen bei der Produktüberwachung.
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