Ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau der an EMAS teilnehmen Organisationen und die Durchsetzung materieller Umweltschutzziele und -anforde-rungen soll durch die Novellierung des Umwelt-Audit-Gesetzes und der Zulassungsvorschriften für die Durchführung eines EMAS-Verfahrens erreicht werden (siehe Bundestagsdrucksache 16/3806). Dafür wird das Verfahren zur Registrierung der am EG-Öko-Audit teilnehmenden Betriebe und anderen Institutionen künftig für die betroffenen Organisationen und Bereiche des Umweltrechts einheitlich und nicht teils bundes- und teils landesrechtlich geregelt sein. Zielsetzung für die Durchführung eines EG-Öko-Audits wird somit sein, dass in ganz Deutschland nach denselben Verfahren und Anforderungen vorgegangen wird und gewährleistet ist, dass Gutachter bundesweit auf demselben hohen Niveau tätig werden.
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