Das revidierte Mineralölsteuergesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Es befreit die ökologischen Treibstoffe wie Bioethanol von den Steuerabgaben. Gleichzeitig ist das Importmonopol des Bundes für Biotreibstoffe gefallen. Somit kann auch die Privatwirtschaft unter gewissen Bedingungen Bioethanol importieren und vertreiben. Um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, müssen die Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen sowohl ökologische Mindestanforderungen erfüllen als auch sozialverträgliche Produktionsbedingungen einhalten.
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