Gibt es keinen anderen Ausweg, als sich zu trennen - ist für einen Arbeitgeber nichts ärgerlicher als eine unwirksame Kündigung - und teurer als ein verlorener Arbeitsgerichtsprozess. Zu verhindern ist die Klage des Arbeitnehmers gegen eine Kündigung nicht, aber jeder Arbeitgeber kann diese fehlerfrei aussprechen und allein hierdurch das Prozessrisiko erheblich vermindern.
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