Das schweizerische Stromversorgungsgesetz (StromVG) verlangt von den Schweizer Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ihre Übertragungsnetzbereiche bis spätestens Anfang 2009 rechtlich zu entflechten und bis spätestens Anfang 2013 in der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid zusammenzuführen. Die NOK hat mit der Ausgliederung ihres Übertragungsnetzes in die Nordostschweizerische Kraftwerke Grid AG (NOK Grid) den ersten Schritt erfolgreich abgeschlossen. Mit der rechtlichen Entflechtung wurden die relevanten Werte wie Anlagen, Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten und Verträge in die NOK Grid eingebracht.
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