Während der letzten Wochen erhielten viele Elektrohandwerksbe-triebe eine vorformulierte Angebotsanfrage von einer Gebäudeverwaltung aus Neu-Isenburg (Bild). Angefragt wurde eine drehbare Satellitenantennenanlage einschließlich Satellitenreceiver. Das Ganze entpuppte sich als Lockanfrage, mit der die anbietenden Unternehmen der Gefahr ausgesetzt waren, allein durch die Angebotsabgabe in eine Patentrechtsverletzung zu geraten. Dieser Beitrag erklärt, wie man sich am besten vor einer solchen Abmahnung schützen kann und erläutert rechtliche und technische Hintergründe.
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