Meine Frage bezieht sich auf den Schutzpotentialausgleich, genauer auf die Potentialausgleichsleitung im TN-System zwischen dem HAK (Hausanschlusskasten) und der Potentialausgleichsschiene. Ist diese Leitung immer noch als Hauptpotentialausgleich zu betrachten und fällt somit unter die Regel »halber Querschnitt vom größten Schutzleiter«?
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