Der in VDE 0100-200 [1] definierte und in VDE 0100-410 [2] geforderte Schutzpotentialausgleichsleiter für die Verbindung mit der Haupterdungsschiene muss laut VDE 0100-540:2007-06 ([3], Abschn. 544.1.1) einen Mindestquerschnitt von 6 mm2 Kupfer haben, und das unabh?ngig vom Querschnitt der Au?enleiter. Dieser Mindestquerschnitt erfüllt nicht überall und immer die praktisch auftretenden Anforderungen.
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