Die Neuausgabe der DIN 18014 (2014-03) bringt für Errichter elektrischer Anlagen einige weitgehende Änderungen und Neuerungen mit sich. Diese spielen bei der Planung, Ausführung und Prüfung von Fun-damenterdern beziehungsweise Ringerdern eine wichtige Rolle. Im Baustellenalltag ist es nicht immer ganz einfach, allen normativen Anforderungen gerecht zu werden. Aufgrund des Engagements der elektro-handwerklichen Organisation regelt die neue DIN 18014 (2014-03) nun jedoch unmissverständlich, dass der Fundamenterder respektive Ringerder einen »Teil der elektrischen Anlage darstellt«. Somit darf er nur von einer Elektrofachkraft oder Blitzschutzfachkraft errichtet werden. Alternativ muss eine solche Fachkraft zumindest den Vorgang beaufsichtigen.
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