Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption m?glich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben ?m?nnlich“ und ?weiblich“ auch den Eintrag ?divers“ vorsieht. Die Gro?e Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Versto? gegen das Pers?nlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzes?nderung umgesetzt sein. Bun-des-fa-mi-lien-mi-nis-terin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und St?rkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identit?t von Menschen künftig nicht mehr zul?ssig sein. Die Grünen halten den Gesetzentwurf für unzureichend. Nicht akzeptabel sei, dass bei der ?nderung des Personenstandes ein ?rztliches Attest vorgelegt werden solle. Auch Operationen und Hormonbehandlungen an S?uglingen seien abzulehnen. Im parlamentarischen Bundestag würden die Grünen auf deutliche Korrekturen dr?ngen. Die Bundesvereinigung Trans* kritisierte, die Bundesregierung habe eine historische Chance vergeben. Dass für eine ?nderung eine medizinische Bescheinigung ben?tigt werden soll, sei ?nicht nachvollziehbar“. dpa
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