Um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist eine neue Debatte entbrannt. Grund ist eine Frist, die die SPD der Union nach dem Bundesparteitag in Wiesbaden gesetzt hatte. Wenn bis zum Herbst kein Kompromiss in der Bundesregierung oder zwischen den Fraktionen zum Strafgesetzbuch-Paragrafen 219 a gefunden sei, wolle man mit ?reformwilligen“ Fraktionen oder Abgeordneten gemeinsame Sache machen, hatte die SPD angekündigt. Eine ?nderung der umstrittenen Regelung für ?rzte solle dann etwa über eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang erreicht werden. Die Frist ist bei der Union auf Kritik gesto?en. Es sei ?kein konstruktiver Beitrag zur Probleml?sung, sich ?ffentlich Fristen zu setzen“, sagte der parlamentarische Gesch?ftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Br?mer (CDU). Man wolle einen entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung zum Thema abwarten – daran halte sich die Union. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wies die Frist ebenfals zurück. Es sei ?nicht akzeptabel“, im Streit um den § 219 a Forderungen nachzuschieben, sagte Dobrindt. Die Grünen machten erneut Druck auf die SPD. Die Mehrheiten im Bundestag seien klar, sagte Fraktionschefin Katrin G?ring-Eckardt. Die FDP erkl?rte ebenfalls ihre Unterstützung. Auch im Bundesrat gibt es Kontroversen. Mehrere L?nder – darunter Berlin und Thüringen – warben dafür, den §?219 a abzuschaffen. Bayern sprach sich offensiv dagegen aus. Ein Gesetzesantrag für eine Streichung soll in den Ausschüssen diskutiert werden. Paragraf § 219 a des Strafgesetzbuchs verbietet es zurzeit, für Abtreibungen zu werben. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen verhindert würden. dpa/afp/may
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